Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Willkommen bei SteuerStartTop! Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen unserem Steuerberatungsunternehmen und unseren Kunden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Steuerberatungsvertrags und gelten für alle Arten von Steuerberatungs-, Compliance- und Planungsdienstleistungen, die wir für Gründer und Unternehmen in der Schweiz anbieten.
2. Steuerberatungsbeziehung und Servicevereinbarung
2.1. Vertragsabschluss – Eine Steuerberatungsbeziehung wird durch die ausdrückliche Annahme eines Beratungsauftrags durch SteuerStartTop begründet. Eine erste Anfrage oder Konsultation begründet noch keine verbindliche Beratungsbeziehung.
2.2. Kundenmitwirkung – Der Kunde verpflichtet sich, alle für seine steuerlichen Angelegenheiten relevanten Informationen und Dokumente vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen und SteuerStartTop über alle relevanten Entwicklungen bezüglich seiner steuerlichen Situation zu informieren, die unsere Dienstleistungen beeinflussen könnten.
2.3. Serviceumfang – Die spezifische Beratungsverpflichtung ergibt sich aus dem individuellen Steuerberatungsvertrag. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Dienstleistungen keine rechtliche Vertretung vor Gerichten oder spezialisierte Services, die externe Anbieter erfordern.
2.4. Steuerkommunikation – Der Kunde stimmt der Kommunikation per E-Mail, Telefon und anderen elektronischen Mitteln zu, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. SteuerStartTop gewährleistet professionelle Steuerkommunikation entsprechend den Schweizer Beratungsstandards.
3. Honorare und Steuerabrechnung
3.1. Honorarvereinbarung – Sofern nicht anders vereinbart, werden Honorare basierend auf dem gewählten Steuerberatungspaket zuzüglich zusätzlicher Leistungen und anfallender Steuern berechnet.
3.2. Serviceanzahlung – SteuerStartTop ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung für die Reservierung und Bereitstellung von Steuerberatungsdienstleistungen zu verlangen. Die Aufnahme oder Fortsetzung von Dienstleistungen kann von der Zahlung einer Anzahlung abhängig gemacht werden.
3.3. Rechnungsstellung – Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich oder nach vereinbarten Zahlungsplänen für Steuerberatungsdienstleistungen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
3.4. Zusätzliche Beratungsausgaben – Zusätzlich zu den regulären Steuerberatungs-Honoraren können notwendige Ausgaben wie Behördengebühren, Beschaffungskosten, externe Beratungskosten und Geschäftsreisekosten separat in Rechnung gestellt werden.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1. Haftungsbeschränkung für Steuerberatungsdienstleistungen –
- SteuerStartTop haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in der Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen.
- Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von CHF 750.000 pro Schadensfall begrenzt.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
4.2. Verjährungsfrist – Schadensersatzansprüche gegen SteuerStartTop verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
5. Steuervertraulichkeit und Berufsgeheimnis
5.1. Vertraulichkeit – SteuerStartTop verpflichtet sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller Steuerinformationen und Unternehmensdaten, die im Verlauf der Beratungsbeziehung bekannt werden.
5.2. Referenznennung – Der Kunde stimmt zu, dass SteuerStartTop ihn oder sein Unternehmen als Referenz nennen darf, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies schliesst spezifische Details über die steuerlichen Angelegenheiten oder interne Unternehmensstrategien des Kunden nicht ein.
5.3. Datenschutz – Die Verarbeitung personenbezogener und steuerbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer separaten Datenschutzerklärung, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist.
6. Beendigung der Beratungsbeziehung
6.1. Kündigungsrecht – Die Beratungsbeziehung kann sowohl vom Kunden als auch von SteuerStartTop mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen beendet werden, sofern im Steuerberatungsvertrag nicht anders angegeben. Bei wesentlichen Änderungen der Serviceanforderungen kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden.
6.2. Abschlussrechnung – Nach Beendigung der Beratungsbeziehung erstellt SteuerStartTop eine Abschlussrechnung für noch nicht berechnete Steuerberatungsdienstleistungen und Ausgaben. Vorauszahlungen werden entsprechend unserer Rückerstattungsrichtlinie angerechnet.
7. Rückerstattungsrichtlinie
SteuerStartTop verpflichtet sich zu fairen und transparenten Abrechnungspraktiken für alle Steuerberatungsdienstleistungen. Unsere Rückerstattungsrichtlinie berücksichtigt Umstände, unter denen vorausbezahlte Serviceleistungen nicht genutzt werden konnten:
- Erstberatungsgebühr – Für alle Steuerberatungsdienstleistungen gibt es eine nicht rückerstattbare Erstberatungsgebühr von CHF 350 zur Abdeckung der vorläufigen Steuerbewertung und administrativen Einrichtung.
- Servicekündigung durch den Kunden – Bei Steuerberatungs-Kündigungen, bei denen bereits steuerliche Arbeiten begonnen wurden, wird eine anteilige Rückerstattung basierend auf dem Prozentsatz der abgeschlossenen Arbeiten abzüglich administrativer Gebühren erstattet. Für Steuererklärungsvorbereitungsdienste ist keine Rückerstattung verfügbar, sobald Entwürfe dem Kunden präsentiert wurden.
- Temporäre Serviceunterbrechung – Kunden können bestimmte laufende Steuerberatungsdienstleistungen für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrechen, ohne den Vertrag vollständig zu beenden, vorausgesetzt, dies wird mindestens 21 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Monatliche Steuerberatungs-Honorare werden während dieser Zeit um 40% reduziert.
- Serviceanpassungen – Der Wechsel zu einem niedrigeren Steuerberatungspaket kann eine Anpassungsgebühr beinhalten und erfordert eine Kündigungsfrist von mindestens 45 Tagen. Upgrades zu umfassenderen Steuerberatungsdienstleistungen können jederzeit ohne zusätzliche Gebühren vorgenommen werden.
- Serviceunterbrechungen – Für von SteuerStartTop verursachte Steuerberatungsunterbrechungen, die länger als 72 Stunden dauern, haben Kunden Anspruch auf einen anteiligen Gebührenerlass für die Ausfallzeit plus eine zusätzliche Gutschrift von 15% der monatlichen Servicegebühr als Entschädigung.
- Höhere Gewalt – Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks usw.) wird SteuerStartTop sich bemühen, alternative Steuerlösungen zu finden, ohne zur Rückerstattung verpflichtet zu sein.
Alle Rückerstattungsanträge müssen schriftlich an [email protected] eingereicht werden. Die Bearbeitung von Rückerstattungen dauert in der Regel 7-10 Werktage ab dem Datum des genehmigten Antrags.
8. Compliance und Steuerethik
8.1. Steuerethik – SteuerStartTop verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften im Bereich der Steuerberatung für Unternehmen. Der Kunde stimmt zu, bei notwendigen Überprüfungsmassnahmen zu kooperieren und erforderliche Steuerinformationen und Dokumente bereitzustellen, falls zutreffend.
8.2. Interessenkonflikte – SteuerStartTop behält sich das Recht vor, Beratungsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn Interessenkonflikte bestehen oder während der Beratungsbeziehung entstehen, die die Qualität unserer Steuerberatungsdienstleistungen beeinträchtigen könnten.
9. Rechtliche Bestimmungen
9.1. Anwendbares Recht – Die Beratungsbeziehung und alle damit verbundenen Ansprüche unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
9.2. Gerichtsstand – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Beratungsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, Basel, Schweiz.
9.3. Salvatorische Klausel – Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.